Volltextergebnisse:
- artikel35
- er und Auftragsverarbeiter ==== === Artikel 35 - Datenschutz-Folgenabschätzung === | (1) | ''1'' Hat eine Form der Verarbeitung... r Verantwortliche holt bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung den <hi #fff200>Rat des Datenschutzbeauftragten</... n ein solcher benannt wurde, ein. || | (3) | Eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Absatz 1 ist insbesondere in folgenden Fäll... vorgänge, <hi #fff200>für die gemäß Absatz 1 eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist</hi>, und veröffentlicht diese.
- erwgr091
- = === Erwägungsgrund 91 - Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung === ''1'' Dies sollte insbesondere für umfangrei... Ausübung ihrer Rechte erschweren</hi>. ''2'' Eine Datenschutz-Folgenabschätzung sollte auch durchgeführt werden, wenn die persone... werden. ''3'' Gleichermaßen erforderlich ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung für die <hi #fff200>weiträumige Überwachung öffen... s oder Rechtsanwalt erfolgt. ''5'' In diesen Fällen sollte eine Datenschutz-Folgenabschätzung nicht zwingend vorgeschrieben sein.
- paragraph67
- gsverarbeiter ==== === § 67 - Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung === | (1) | Hat eine Form der Verarbeitung, insb... lich hohem Gefahrenpotential kann eine gemeinsame Datenschutz-Folgenabschätzung vorgenommen werden. || | (3) | Der Verantwortlich... n Datenschutzbeauftragten an der Durchführung der Folgenabschätzung zu beteiligen. || | (4) | Die Folgenabschätzung hat den Rechten der von der Verarbeitung betroffenen Personen Rechnu
- kapitel04
- itel1:paragraph29|§ 29 BDSG]]) === Abschnitt 3 - Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation === Artikel 35 - [[:w... ki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel35|Datenschutz-Folgenabschätzung]]\\ Artikel 36 - [[:wiki:datenschutzgrundverordnu
- erwgr090
- der}} ===== ErwGr ===== === Erwägungsgrund 90 - Datenschutz-Folgenabschätzung === ''1'' In derartigen Fällen sollte der Verantwortliche vor der Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, mit der die <hi #fff200>spezifische ... hen des Risikos</hi> bewertet werden. ''2'' Diese Folgenabschätzung sollte sich insbesondere mit den Maßnahmen, Garan
- erwgr084
- te der Verantwortliche für die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, mit der insbesondere die <hi #fff200>Ursache, Ar... erordnung in Einklang steht. ''3'' Geht aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervor, dass Verarbeitungsvorgänge ein hohes Risi
- paragraph69
- tragten anzuhören, wenn || | | 1. | aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil3:kapitel... z:teil3:kapitel4:paragraph67|§ 67]] durchgeführte Datenschutz-Folgenabschätzung, | | | 2. | gegebenenfalls Angaben zu den jew
- erwgr089
- sind und bei denen der Verantwortliche noch keine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt hat bzw. bei denen aufgrund der seit der ursprünglichen Verarbeitung vergangenen Zeit eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig geworden ist.
- erwgr094
- ng der Aufsichtsbehörde === ''1'' Geht aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervor, dass die Verarbeitung bei Fehlen von Gara... rarbeitung personenbezogener Daten durchgeführten Datenschutz-Folgenabschätzung der Aufsichtsbehörde unterbreitet werden; dies gi
- erwgr092
- ErwGr ===== === Erwägungsgrund 92 - Thematische Datenschutz-Folgenabschätzung === Unter bestimmten Umständen kann es vernünfti... konomischen Gesichtspunkten zweckmäßig sein, eine Datenschutz-Folgenabschätzung nicht lediglich auf ein bestimmtes Projekt zu bez
- paragraph07
- 3. | <hi #fff200>Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung</hi> und Überwachung ihrer Durchführung gemäß [[w
- artikel36
- Verarbeitung die Aufsichtsbehörde, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04... beauftragten</hi>; | | | e) | die <hi #fff200>Datenschutz-Folgenabschätzung</hi> gemäß [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapi
- kapitel4
- etz:teil3:kapitel4:paragraph67|Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung]]\\ § 68 - [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil3:k... undesdatenschutzgesetz:teil3:kapitel4:paragraph71|Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundlich
- erwgr093
- der}} ===== ErwGr ===== === Erwägungsgrund 93 - Datenschutz-Folgenabschätzung bei Behörden === Anlässlich des Erlasses des Ges
- paragraph38
- rbeiter Verarbeitungen vor, die einer <hi #fff200>Datenschutz-Folgenabschätzung</hi> nach [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapit